1. Ausschlüsse
Das Sujet für die vorgesehene Werbung ist der Moving Media Basel AG anzugeben. Werbung politischer Natur, für alkoholische Getränke, Raucherwaren, Kleinkredite oder sonst in irgend einer Weise Anstoss erregende Werbung ist aus- geschlossen. Im Interesse einer professionellen Präsentation wird unsachgemäss hergestelltes Material nicht angenommen oder entfernt. Die Moving Media Basel AG ist zu keinem Konkurrenzausschluss verpflichtet.
2. Gesetzliche Bestimmungen
Es ist Sache des Mieters, allfällige Gesetzesbestimmungen bezüglich Inhalt und Präsentation zu beachten (Heilmittelgesetz usw.). Für Folgen der Nichtbeachtung haftet vollumfänglich der Mieter.
3. Platzierung
Die Verteilung und Platzierung der Werbung legt die Moving Media Basel AG fest. Plakate mit und ohne Dispenser sowie Fenster- transparente werden möglichst gleichmässig auf die Fahrzeuge und Linien verteilt. Ein linienbezogener Einsatz von mit Werbung versehenen Fahrzeugen kann nicht garantiert werden. Nach den betrieblichen Möglichkeiten werden bei Vollgestaltungen Wünsche berücksichtigt. Bei Bauarbeiten oder sonstigen Veränderungen können Schaukastenverträge ohne jede Entschädigungspflicht sofort aufgehoben werden.
4. Auswechslungen
In Absprache mit der Moving Media Basel AG können Auswechslungen erfolgen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
5. Terminverschiebungen
Terminverschiebungen der Aushänge aus betrieblichen oder technischen Gründen haben weder einen Entschädigungsanspruch noch ein vorzeitiges Rücktrittsrecht des Mieters zur Folge.
6. Ersatzmaterial
Für länger dauernde oder sich wiederholende Werbeaktionen ist vom Mieter Ersatzmaterial bereitzustellen.
7. Schäden
Für Schäden an Werbemitteln oder Entwendung durch Dritte haftet die Moving Media Basel AG nicht. Sofern Ersatzmaterial vorhanden ist, werden beschädigte Werbemittel ausgewechselt, ansonsten werden sie von der Moving Media Basel AG entfernt. Für Beschädigung oder Verlust ausgestellter Gegenstände durch Dritte oder durch höhere Gewalt haftet die Moving Media Basel AG nicht. Die Reparaturkosten für Schäden an Schaukästen, welche durch Einbruchdiebstahl oder Vandalismus entstehen, gehen zu Lasten der Moving Media Basel AG.
8. Werbematerial nach Aushangende
Nach Ablauf der Aushangfrist werden die noch vorhandenen Werbemittel durch die Moving Media Basel AG entsorgt, ausser es liegt bis spätestens fünf Arbeitstage vor Werbeende ein anderes Begehren vor.
9. Untermiete oder Abtretung
Untermiete ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis durch die Moving Media Basel AG gestattet. Ebenso bedarf eine übernahme des Vertrages durch Drittpersonen der schriftlichen Genehmigung durch die Moving Media Basel AG.
10. Produktions- und Nebenkosten
Die Herstellungskosten für alle Werbemittel sowie das Rückversetzen der Werbeflächen gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Allfällige Einfuhrkosten sowie sämtliche sonstigen Kosten, welche der Moving Media Basel AG durch die Produktion von Werbematerial im Ausland entstehen, werden dem Mieter zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100 in Rechnung gestellt.
11. Zahlungsmodalitäten
Der Mietzins samt Nebenkosten wird im Monat des Werbebeginns in Rechnung gestellt und ist innerhalb
von 30 Tagen zu zahlen. Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung behält sich die Moving Media Basel AG das Recht vor, über die Werbeflächen ohne weitere Mahnung zu verfügen. Der Mieter ist dadurch der vertraglichen Pflichten nicht enthoben. Ausbleibende oder zu späte Werbemittellieferungen entbinden nicht von der vollständigen Zahlungspflicht.
12. BK
Werbeagenturen erhalten auf Buchungen für Plakate mit und ohne Dispenser sowie für Fenstertransparente 5 % BK. Die BK wird direkt vom Preis abgezogen. Auf das Nachfüllen von Dispensern und auf Sujetwechsel wird keine BK gewährt. Die BK wird nur gewährt, wenn der Preis nicht durch andere Rabatte vergünstigt ist. Ein Anrecht auf separate Auszahlung besteht nicht. Für sämtliche anderen Werbemittel wird keine BK gewährt.
13. Tarifänderungen
Ohne Vorankündigung einer Preiserhöhung richtet sich der Mietzins bei unbefristeten Verträgen nach den bei Vertragsabschluss gültigen Tarifen der Moving Media Basel AG. Eine allfällige Erhöhung des Mietpreises wird mindestens 3 Monate im Voraus mitgeteilt.
14. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird aufgrund der gültigen Steuersätze zusätzlich in Rechnung gestellt.
15. Annulationsbedingungen, Kündigung und Verlängerung
Die Annullation eines Auftrages muss der Moving Media Basel AG schriftlich erteilt werden und bringt folgende Kosten mit sich:
- 15 und mehr Wochen vor Vertragsbeginn – ohne Kostenfolge
- 14 – 9 Wochen vor Vertragsbeginn – 10% des Rechnungsbetrags
- 8 – 7 Wochen vor Vertragsbeginn – 50% des Rechnungsbetrags
- ab 6 Wochen vor Vertragsbeginn – 100% des Rechnungsbetrags
Bei unbefristeten Jahresverträgen verlängert sich der Vertrag ohne schriftliche Kündigung bis mindestens zwei Monate vor Ende eines Vertragsjahres stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr.
16. Ausführungs- und Anlieferungsbedingungen
Die Ausführungs- und Anlieferungsbedingungen sind in den einzelnen Produkteblättern umschrieben und ein Bestandteil des Vertrages. Ausbleibende, vertragswidrige oder verspätete Lieferungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Moving Media Basel AG gelten für alle Werbemassnahmen an BVB-Verkehrsmitteln.